Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit wird nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit von 42 Tagen ein monatliches Krankentagegeld in vereinbarter Höhe (z. B. S-KG 300 bedeutet, dass ein monatliches Krankentagegeld von 300 EUR vereinbart wurde) gezahlt.

Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

SKG

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